KOMMUNEN

Kommunale Gebäude sanieren, bevor die Substanz verfällt

Schulen, Sporthallen, Rathäuser: Wir begleiten Kommunen bei der energetischen Sanierung ihrer Liegenschaften, von der Analyse nach DIN V 18599 über die Vergabe bis zur Förderauszahlung.

Sanierung trotz knapper Kassen
Beschlussreif für den Gemeinderat
Eigenanteil senken mit unserem Förderservice

FÜR DIE ÖFFENTLICHE HAND

Sanierung, die im kommunalen Alltag funktioniert

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen und setzt Ihren Liegenschaften Fristen: Nichtwohngebäude müssen ab 2030 aus der schlechtesten Effizienzklasse heraus (§ 40), Gebäudeautomation ab 70 Kilowatt ist bis Ende 2029 fällig (§ 56), die Solarpflicht greift für große öffentliche Bestandsgebäude gestaffelt ab 2028 (§ 106). Dazu Bauunterhalt, knappe Kassen und dünne Personaldecke. Wir liefern Unterlagen, die verfahrenssicher und beschlussreif sind.

Expertise für alle Ebenen

Verfahrenssicher von der Planung bis zur Vergabe

Leistungsverzeichnisse, Angebotsbewertung, Förderanträge, Bieterrückfragen: Den Verfahrensaufwand, für den im Bauamt die Zeit fehlt, übernehmen wir. Vergabeunterlagen nach UVgO und VOB, prüffest dokumentiert und fürs Gremium aufbereitet.

Das Ergebnis: Prüffeste Unterlagen, beschlussreif fürs Gremium.

Damit Ihre Konzepte nicht in der Schublade landen

Sie haben Klimaziele und oft schon Konzepte, aber sie kommen nicht in die Umsetzung. Wir bewerten Ihre Liegenschaften nach Effizienzkennwert in kWh/m²a und Förderfähigkeit. So kommen die sinnvollsten Maßnahmen beschlussreif in die Umsetzung, statt in die Schublade.

Das Ergebnis: Priorisierte Maßnahmenliste mit Kosten- und Förderrahmen.

Planbar in beiden Haushalten

Sie brauchen beide Seiten: die Auszahlung im Investitionshaushalt und die Dauerbelastung im Ergebnishaushalt. Wir liefern beide. Wir unterstützen bei der Antragstellung, beziffern den Eigenanteil und zeigen die jährliche Belastung über die Abschreibungsdauer.

Das Ergebnis: Wirtschaftlichkeitsberechnung nach GemHVO, belas tbar gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Zertifiziert von Experten

30 +Kommunen begleitet
250 +Liegenschaften untersucht
50 +Maßnahmen im Gemeinderat vorgestellt

WAS SIE BEKOMMEN

Vergabeunterlagen nach UVgO und VOB, prüffest dokumentiert

Bezifferter Eigenanteil vor dem Beschluss, Förderung begleitet von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis, planbar im Ergebnishaushalt

Beschlussreife Vorlagen für Ausschuss und Gemeinderat, in der Regel sechs Wochen nach dem Auftakt, ohne zusätzliche Stelle im Bauamt

Entlastung an der Engstelle, von Leistungsverzeichnis bis Bieterrückfragen, dort wo im Bauamt und im Klima- und Energiemanagement die Zeit fehlt

UMSETZUNG MÖGLICH MACHEN

Vom Handlungsdruck zur beschlossenen Maßnahme

Die Anforderungen sind klar, der Weg dahin selten. Wir übersetzen Pflicht, Förderlage und Verfahren in ein Projekt, das tatsächlich beschlossen und umgesetzt wird.

Zentrale Herausforderungen

  • Neue Pflichten greifen
    Renovierungsanforderung, Solarpflicht und Gebäudeautomation nach GModG, jede mit eigener Frist
  • Knappe Kasse, leere Stellen
    Pflichtaufgaben binden das Budget, im Fachamt fehlt die Kapazität
  • Förder- und Vergabedschungel
    Über tausend Programme, strenge Verfahren, hohes Fehlerrisiko beim Eigenanteil

Der Effizienzpioniere-Ansatz

  • Fristen als Fahrplan
    Wir zeigen, welche Pflicht wann für welches Gebäude greift, und bündeln die Maßnahmen sinnvoll
  • Umsetzung ohne neue Stellen
    Wir übernehmen Planung, Vergabeunterlagen und Förderung, ohne dass Sie Personal aufbauen müssen
  • Sicher durch Förderung und Vergabe
    Wir kennen die Programme, beziffern den Eigenanteil und liefern verfahrensfeste Unterlagen
Beschlussreife Vorlage in sechs Wochen
Eigenanteil von Anfang an beziffert
Rückmeldung bis zum nächsten Werktag

UNSER PROZESS

Klar strukturiert, vom Gebäudesteckbrief bis zum ausgezahlten Fördergeld

Wir erfassen Ihren Bestand, planen die Maßnahmen und begleiten die Förderung bis zur Auszahlung. Sie behalten die Steuerung, wir übernehmen Aufnahme, Planung, Vergabeunterlagen und Förderabwicklung.

Sie wollen sich erst einlesen? Förderkompass, Rechner und mehr finden Sie in unserem Kommunen-Wissensportal.

SCHRITT 1

Beraten

Zuerst der Überblick: Der Gebäudesteckbrief erfasst den gesamten Bestand mit Verbrauch, Effizienzkennwert und Pflichtlage nach GModG und zeigt, welche Liegenschaft zuerst dran ist. Dann die Tiefe: Der Sanierungsfahrplan macht daraus je Gebäude ein umsetzbares Konzept mit Maßnahmen, Kosten und Förderfähigkeit. In der Regel sechs Wochen bis zur beschlussreifen Vorlage.

SCHRITT 2

Planen

Wir planen die Maßnahme im Detail, ob Heizungstausch, PV-Anlage oder Hüllensanierung, und ebenso die Wärmenetzplanung, wo ein Netz für mehrere Liegenschaften die bessere Antwort ist. Die Vergabeunterlagen nach UVgO und VOB kommen von uns, ausgeschrieben wird nach der Bewilligung. So haben Sie eine prüffeste, beschlussreife Grundlage für Ausschuss und Gemeinderat.

SCHRITT 3

Fördern

Förderservice bis zum ausgezahlten Geld: Wir kennen alle für Kommunen relevanten Programme, bereiten den Antrag vor und begleiten Bewilligung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis. Denn erst mit dem geprüften Nachweis bleibt das Geld auch in Ihrem Haushalt.

IHR VORSPRUNG MIT UNS

In 2 Minuten zum Sanierungskonzept
– unser Angebot in 24h.

Wir unterstützen Wohnbaugenossenschaften, Kommunen und Eigentümergemeinschaften mit ganzheitlicher Energieberatung, sorgfältiger Planung und maximaler Förderung.

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  • Die Energieeffizienz wurde durch innovative Technologien um 55 % gesteigert.
  • Über 90 % der verfügbaren Fördermittel wurden erfolgreich beantragt.
  • Die Implementierung smarter Lösungen hat die Betriebskosten signifikant gesenkt.

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  • Die CO2-Emissionen wurden durch moderne Technologien um 50 % gesenkt.
  • Über 85 % der verfügbaren Fördermittel wurden erfolgreich beantragt.
  • Die Implementierung smarter Lösungen hat die Betriebskosten erheblich gesenkt.

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  • Die Energieeffizienz wurde durch innovative Technologien um 45 % gesteigert.
  • Über 80 % der verfügbaren Fördermittel wurden erfolgreich beantragt.
  • Die Implementierung nachhaltiger Lösungen hat die Betriebskosten signifikant gesenkt.

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  • Der Energieverbrauch wurde durch gezielte Maßnahmen im Schnitt um 38 % reduziert.
  • Dabei konnten 72 % der möglichen Fördermittel erfolgreich genutzt werden.
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KONTAKTIEREN SIE UNS

Ordnen wir Ihre Liegenschaften ein

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Pflichten Ihre Gebäude tatsächlich binden, welche Liegenschaft zuerst drankommt und welche Förderung dafür infrage kommt.

Ihr Ansprechpartner:

Daniel Schäfers

Key-Account-Manager Kommunen

Ich möchte durch Effizienzpioniere kontaktiert werden und habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen.

Vielen Dank! Deine Anfrage wurde erfolgreich übermittelt!
Beim Absenden des Formulars ist etwas schiefgelaufen.

WEBINARE

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Donnerstag, 10. September 2026
11:00–12:00

Heizungstausch nach dem GModG

Die neue Technologieoffenheit schafft Spielraum, doch ab 2028 verteuert die geänderte CO2-Kostenaufteilung fossile Anlagen für vermietende Eigentümer spürbar: Wir zeigen, wie Sie Ihre WEG-Eigentümer darauf vorbereiten.

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Donnerstag, 10. September 2026
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Solarpflicht für öffentliche Bestandsgebäude ab 2028 auch ohne Dachsanierung - Welche Handlungsoptionen gibt es für Kommunen? Copy

Die Pflicht greift gestaffelt nach Nutzfläche und unabhängig von einem Sanierungsanlass: Wir zeigen, welche Liegenschaften wann fällig werden, welche Ausnahmen tragen und wie daraus eine Reihenfolge entsteht, die im Doppelhaushalt abbildbar ist.

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Dienstag, 15. September 2026
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Synergien zwischen Kommunaler Wärmeplanung und Gebäudesanierung in Baden-Württemberg

Gemeinsam mit Marco Mazouzi von ENEKA zeigen wir, wie sich Planung auf Gemeindeebene und einzelne Sanierungsvorhaben verzahnen lassen: vom digitalen Zwilling als energetischem Abbild über Umsetzungsbeispiele bis zu Förderprogrammen und konkreten Handlungsempfehlungen.

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FAQ

Häufige Fragen zur Sanierung im Bestand

Was Wohnungsunternehmen vor der Zusammenarbeit am häufigsten fragen, kurz und klar beantwortet.

Eine allgemeine Austauschpflicht gibt es nicht mehr. Mit dem GModG sind die Heizungsvorgaben des GEG entfallen, die Heizungswahl ist technologieoffen. Dafür gelten neue Fristen für Gebäudeautomation ab 70 Kilowatt, Solarpflicht und Renovierungsanforderung. Wir ordnen ein, welche Ihrer Liegenschaften betroffen sind.

Genau dafür ist die Förderbegleitung Teil unserer Arbeit. Wir finden die passenden Programme, sodass der Eigenanteil tragbar bleibt, und übernehmen die Schritte, die sonst im Bauamt liegen: Aufnahme, Konzept, Vergabeunterlagen und Antragsvorbereitung. So erfüllen Sie die Pflichtaufgabe ohne neue Stelle.

Das hängt von Anzahl und Größe der Liegenschaften und der Analysetiefe ab. Ein konkretes Angebot erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Für qualifizierte Beratungen sind über die BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude und die Kommunalrichtlinie Förderquoten von 50 bis 80 Prozent möglich, das prüfen wir im Erstgespräch.

Ja. Wir erstellen Leistungsverzeichnisse und Vergabeunterlagen nach UVgO und VOB, holen die Angebote ein und bewerten sie, prüffest dokumentiert. Ausgeschrieben und vergeben wird über Ihre Vergabestelle, die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Das hängt von Gebäude, Maßnahme und Förderprogramm ab. Wir beziffern Ihren Eigenanteil vor dem Beschluss, bereiten den Antrag für das passende Programm vor und zeigen die jährliche Belastung über die Abschreibungsdauer. So wissen Sie früh, was die Sanierung Ihre Kommune im Ergebnishaushalt tatsächlich kostet.

Wir bereiten alle Unterlagen so auf, dass sie direkt in Ausschuss und Gemeinderat eingebracht werden können: Maßnahmen, Kosten, Eigenanteil und Förderung übersichtlich dargestellt, dazu die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach GemHVO. In der Regel liegt die Vorlage sechs Wochen nach dem Auftakt vor.

Wir bewerten Ihre Liegenschaften nach Effizienz und Förderfähigkeit und überführen die Ziele Ihres Klimaschutzkonzepts in konkrete, beschlussreife Maßnahmen. So bleibt es nicht beim Konzept, sondern wird zu Schritten, die im Doppelhaushalt stehen und tatsächlich umgesetzt werden.

Ja. Wir verkaufen keine Anlagen, vertreten keinen Hersteller und treten nicht als Contracting-Anbieter auf. Für die BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude ist eine produkt- und herstellerneutrale Beratung ohnehin Fördervoraussetzung, und unsere Berater sind in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes geführt.