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Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Verfahren und Praxis im Mehrfamilienhaus
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme im Gebäude dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Beim Heizungstausch im Mehrfamilienhaus ist er aus Gründen der Effizienz gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Förderung. Dieser Beitrag erklärt, was dahintersteckt, welche Verfahren es gibt und wie der Abgleich in der Praxis abläuft.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Der hydraulische Abgleich regelt, welche Wassermenge jeder einzelne Heizkörper im Gebäude bekommt. Über die Einstellung der Ventile und die Pumpenleistung wird das Heizsystem so eingeregelt, dass jeder Heizkörper genau den Volumenstrom erhält, den er für seine Leistung braucht. Volumenstrom bezeichnet dabei die Wassermenge, die pro Zeiteinheit durch den Heizkörper fließt. Angegeben wird der Volumenstrom daher in Litern pro Stunde.
Grundlage für den Abgleich ist die Heizlastberechnung, denn erst wenn feststeht, wie viel Wärme jeder Raum benötigt, lässt sich die passende Wassermenge bestimmen. Wie die Heizlast ermittelt wird, beschreibt unser Beitrag zur Heizlastberechnung im Mehrfamilienhaus.
Warum der hydraulische Abgleich Pflicht ist
Beim Einbau einer neuen Heizung ist der hydraulische Abgleich nach § 60c GModG (früher GEG) gesetzlich vorgeschrieben, sobald das Gebäude mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten hat – bei größeren Mehrfamilienhäusern greift die Pflicht also so gut wie immer. Unabhängig davon ist er Voraussetzung, um staatliche Förderung zu erhalten. Wer eine geförderte Wärmepumpe einbauen möchte, kommt also nicht daran vorbei.
Der Grund ist einfach. Der Gesetzgeber und die Fördergeber wollen sicherstellen, dass eine geförderte Anlage auch effizient eingestellt ist. Eine Wärmepumpe entfaltet ihre Stärke nur, wenn die Wärme gleichmäßig im Gebäude verteilt wird. Der Abgleich ist das Werkzeug, das genau das gewährleistet.
Verfahren A und Verfahren B: der Unterschied
Beim hydraulischen Abgleich werden zwei Verfahren unterschieden. Verfahren A ist eine vereinfachte Schätzung. Es ist für die Förderung nicht zugelassen.
Verfahren B, das man sich mit B wie Berechnung merken kann, ist das genaue Verfahren. Dabei wird jeder Heizkörper im Gebäude einzeln aufgenommen, und die Einstellung beruht auf der raumweisen Heizlastberechnung sowie einer Berechnung der Druckverluste im Rohrnetz. Für eine geförderte Heizung ist ausschließlich Verfahren B zulässig. Es liefert zugleich die belastbareren Ergebnisse, weil es das tatsächliche System abbildet und nicht mit Annahmen arbeitet.
Was passiert ohne hydraulischen Abgleich
Ohne Nachweis der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs gibt es keine Förderung. Oft gravierender und Wurzel vieler Folgeprobleme: es kommt zu technischen Folgen im Gebäude. Ist der Druck im System zu niedrig, werden einzelne Wohnungen nicht richtig warm, oft die oberen Etagen oder die vom Wärmeerzeuger am weitesten entfernten Stränge. Ist der Druck zu hoch, entstehen Strömungsgeräusche in Leitungen und Ventilen, die für die Bewohner spürbar und störend sind. In beiden Fällen läuft die Wärmepumpe ineffizienter als nötig.
Die ungleiche Verteilung über Etagen und Stränge ist im Mehrfamilienhaus das eigentliche Risiko. Sie führt zu Beschwerden einzelner Parteien, während an anderer Stelle unnötig Energie verbraucht wird.
Wie der Abgleich in der Praxis abläuft: Daten und Stolpersteine
Für Verfahren B wird das Gebäude Raum für Raum aufgenommen. Erfasst wird, welcher Heizkörper wo verbaut ist, denn jeder Heizkörpertyp kann nur einen bestimmten Volumenstrom maximal aufnehmen. Fällt dabei auf, dass ein Heizkörper zu klein ist, etwa im Bad mit der dort oft geltenden höheren Zieltemperatur von 24° Celsius, wird er im Zuge der Maßnahme getauscht.
Ein weiterer Stolperstein neben zu kleinen Heizkörpern sind die Leitungen. Gerade in älteren Gebäuden wurden mitunter besondere Rohrleitungssysteme verbaut, die aus der Norm fallen. Verläufe im Estrich sind von außen nicht sichtbar und bleiben oft eine Unbekannte. Am einfachsten ist der Abgleich, wenn Revisionspläne des Heizungsbauers oder Abrechnungsdaten von Messdienstleistern vorliegen, weil darin Heizkörperdaten und manchmal das Hydraulikschema enthalten sind. Fehlen diese Unterlagen, lässt sich das System mit Erfahrung bei der Datenaufnahme dennoch zuverlässig einschätzen.
Wer den Abgleich überspringen oder im Alleingang versuchen möchte, unterschätzt meist diese Feinheiten. Auch der direkte Weg zum Heizungsbauer greift oft zu kurz, wenn die planerische Grundlage aus Heizlast und System fehlt. Im schlimmsten Fall greift man dann zu einer zu kleinen oder zu großen Wärmepumpe.
Wie der hydraulische Abgleich bei den Effizienzpionieren abläuft
Effizienzpioniere berechnen den hydraulischen Abgleich als Energieberater und TGA-Planungsbüro selbst. Der ausführende Fachbetrieb erhält anschließend eine Liste mit Einstelldaten für die Heizkörperventile und stellt die Heizkörper im Gebäude entsprechend ein. So sind Planung und Ausführung sauber getrennt, und das Ergebnis ist nachvollziehbar.
Der Nachweis gegenüber dem Fördergeber läuft über das VdZ-Formular, das der Fachbetrieb ausfüllt und unterschreibt. Darin bestätigt er unter anderem die eingestellten Ventilwerte, die gebäude- und raumweise Heizlast, die Auslegungstemperatur und die Reglereinstellung der Pumpe – Mieter können sich diese Bestätigung auf Verlangen zeigen lassen. Effizienzpioniere binden den Abgleich direkt in den Förderservice ein, und als Planungsleistung ist er selbst förderfähig. Für Hausverwaltungen und WEGs liegt der Vorteil darin, dass Berechnung, Nachweis und Förderung an einer Stelle zusammenlaufen. Das reduziert Abstimmungsaufwand und senkt das Risiko, dass ein Förderantrag am fehlenden Nachweis scheitert. Wie der Abgleich in den gesamten Ablauf eines Heizungstauschs eingebettet ist, zeigt unser Beitrag zur Umrüstung der Gasheizung auf eine Wärmepumpe.
FAQ
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Der hydraulische Abgleich legt fest, welche Wassermenge jeder Heizkörper im Gebäude erhält. So wird die Wärme gleichmäßig verteilt und jeder Raum zuverlässig versorgt. Da Wärmepumpen in der Regel mit niedrigeren Temperaturen als fossile Heizungen arbeiten, müssen Heizkörper oft getauscht aber in jedem Fall neu eingestellt werden.
Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Ja. Beim Einbau einer neuen Heizung im Mehrfamilienhaus ist der hydraulische Abgleich gesetzlich vorgeschrieben und zugleich Voraussetzung für die Förderung.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?
Verfahren A ist eine vereinfachte Schätzung und nicht förderfähig. Verfahren B beruht auf der raumweisen Heizlastberechnung, nimmt jeden Heizkörper einzeln auf und ist für die Förderung vorgeschrieben.
Was passiert, wenn kein hydraulischer Abgleich gemacht wird?
Ohne Abgleich gibt es keine Förderung. Zusätzlich drohen eine ungleiche Wärmeverteilung mit kalten Wohnungen, Strömungsgeräusche in den Leitungen und ein ineffizienter Betrieb der Wärmepumpe.
Was kostet ein hydraulischer Abgleich?
Die Kosten hängen vor allem von der Anzahl der Heizkörper und der Datenlage im Gebäude ab: Liegen Revisionspläne oder Abrechnungsdaten von Messdienstleistern vor, sinkt der Aufwand für die Datenaufnahme spürbar. Da der hydraulische Abgleich als Planungsleistung selbst förderfähig ist, lässt sich ein Teil davon über den Förderservice abdecken.
Wie wird der hydraulische Abgleich für die Förderung nachgewiesen?
Der Nachweis erfolgt über das VdZ-Formular, das der ausführende Fachbetrieb ausfüllt und unterschreibt. Es wird nach Abschluss der Maßnahme beim Fördergeber eingereicht.
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